15.04.2021

Corona-Virus: Diese Regeln gelten in unseren Kindertagesstätten

Mit steigenden Infektionszahlen greifen vielerorts wieder schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Über den Stand in unseren Kindertagesstätten berichten wir hier.

Die Zahl der Neuinfektionen steigt weiterhin an, der durchschnittliche Inzidenzwert von Infektionen pro Woche und 100.000 Einwohner*innen liegt in Bayern in einigen Orten und Landkreise teils deutlich über 200.

Bei einem 7-Tages-Inzidenzwert von über 100 ist in Bayern der Betrieb von Kindertagesstätten grundsätzlich untersagt. Familien sind dazu angehalten, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen. Es besteht allerdings das Recht auf eine Notbetreuung, unabhängig von den Berufen der Eltern. Eine Rückkehr in den (eingeschränkten) Regelbetrieb ist erst ab einer Inzidenz von unter 100 möglich.

In allen Städten und Landkreise, in denen sich humanistische Kindertagesstätten befinden, liegt die 7-Tages-Inzidenz derzeit über 100 (Stand: 15.4.2021). Unsere Kitas gelten demnach als geschlossen, Notbetreuung ist aber möglich.

Wenn Sie diese Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte beim pädagogischen Personal der betreffenden Einrichtung.

Die im Herbst des Vorjahres beschlossene Ampel, die je nach Inzidenz bestimmte Hygieneschutzmaßnahmen verlangt, ist vorerst außer Kraft.

Je nach ihren räumlichen Gegebenheiten können in Kindertagesstätten außerdem spezielle Hygienevorschriften gelten. Bitte wenden Sie sich dafür an unsere Mitarbeiter*innen vor Ort!

Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung hat das Bayerische Gesundheitsministerium hier zusammengestellt.

Dateien:
404-newsletter.pdf225 K
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